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   BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03   

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https://dejure.org/2003,7641
BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03 (https://dejure.org/2003,7641)
BayObLG, Entscheidung vom 31.07.2003 - 2Z AR 2/03 (https://dejure.org/2003,7641)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Juli 2003 - 2Z AR 2/03 (https://dejure.org/2003,7641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GVG § 17a; ; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 485

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 17a; ZPO § 36 Abs. 1 Nr. 6 § 485
    Bindungswirkung des Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verweisungsbeschluss an Prozessgericht bindend?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung eines formell rechtskräftigen Verweisungsbeschlusses des Wohnungseigentumsgerichts, das seine Zuständigkeit verneint und die Sache an das Prozessgericht verweist; Selbstständiges Beweisverfahren; Aufdrängende Wirkung des Verweisungsbeschlusses

Verfahrensgang

  • AG München - 163 H 8785/03
  • AG München - 482 UR II 1324/02
  • BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 130
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    Dessen Abgabebeschluss unterliegt gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO, da auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht die Bestimmungen der §§ 17a, 17b GVG entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 130, 159/163; BGH NJW 2001, 2181; …
  • BGH, 05.04.2001 - III ZB 48/00

    Rechtsweg bei Ansprüchen gegen den beurkundenden Notar auf Vornahme einer

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    Dessen Abgabebeschluss unterliegt gemäß § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO, da auf das Verhältnis von Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht die Bestimmungen der §§ 17a, 17b GVG entsprechend anzuwenden sind (BGHZ 130, 159/163; BGH NJW 2001, 2181; …
  • BGH, 26.11.1997 - XII ARZ 34/97

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    Der Entscheidung fehlt auch nicht deswegen ausnahmsweise die Bindungswirkung, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt oder willkürlich ist (vgl. BGH,NJW-RR 1998, 1219; BGHIZ 144, 21).
  • BayObLG, 30.04.1998 - 2Z BR 11/98

    Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts zur Entscheidung über die Einräumung

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    2 Z 55/91">BayObLGZ 1991, 186 ff.; 1998, 111/113).
  • BayObLG, 01.10.2001 - 2Z AR 1/01

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses in Wohnungseigentumssachen -

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).
  • BayObLG, 07.10.1999 - 2Z AR 4/99

    Verweisung eines Verfahrens durch das Wohnungseigentumsgericht

    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG NZM 2000, 388; 2002, 461).
  • BayObLG, 23.08.1990 - AR 2 Z 71/90
    Auszug aus BayObLG, 31.07.2003 - 2Z AR 2/03
    Im Fall eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen einem Gericht der streitigen Gerichtsbarkeit und einem für Wohnungseigentumssachen zuständigen Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist in Bayern das Bayerische Oberste Landesgericht das gemeinsame übergeordnete Gericht (vgl. BayObLGZ 1990, 233/234 f. m. w. N.).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z AR 1/04

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei rechtsfehlerhafter Auslegung

    Das Bayerische Oberste Landesgericht ist als das gemeinsame obere Gericht in entsprechender Anwendung von § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO zur Entscheidung über den Zuständigkeitsstreit zwischen Prozessgericht und Wohnungseigentumsgericht berufen (BayObLG ZMR 2004, 130 ; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 46 Rn. 7 und 8 m.w.N.).

    Er ist somit formell rechtskräftig und für das Wohnungseigentumsgericht nach § 46 Abs. 1 Satz 3 WEG im Sinne einer so genannten aufdrängenden Wirkung bindend, d.h. die Bindung umfasst die Bejahung des Rechtswegs, in den verwiesen wird (vgl. nur BayObLG ZMR 2004, 130).

  • OLG Bamberg, 18.03.2010 - 1 U 142/09

    Landpacht: Schadensersatzanspruch eines Pächters wegen Zerstörung einer

    Auch insoweit besteht, selbst im Falle unrichtiger Verweisung, eine Bindungswirkung, § 17 a Abs. 1 GVG (vgl. BGH NJW 2000, 1343; NJW 2003, 2990; BayObLG ZMR 2004, 130).
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